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Folgendes ist zu beachten:
- Einzelspenden über € 150,- sind unter Angabe des/r Spender:in vierteljährlich dem Rechnungshof zu melden.
- Einzelspenden über € 500,- werden unter Angabe des Namens und der PLZ des/der Spender:in vom Rechnungshof veröffentlicht.
- Pro Kalenderjahr dürfen von jedem/r Spender:in (in Summe an Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen) maximal € 7.500,- gespendet werden. Darunter fallen auch sämtliche Sachspenden!
- Von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer sind Spenden bis € 500,- zulässig. Für EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Österreich gelten die gleichen Regeln wie für Österreicher:innen.
- Zwischen dem Stichtag einer NR- oder EU-Wahl und dem jeweiligen Wahltag müssen Spenden über € 2.500,- unverzüglich an den Rechnungshof gemeldet werden, der diese unter Angabe des Namens veröffentlicht.