Kürzlich präsentierte die Bundesregierung ihre Idee von einem Informationsfreiheitsgesetz. Von der pro-aktiven Veröffentlichung relevanter Daten, wie eben Bauprojekte und Ähnliches, sind alle Gemeinden unter 5.000 Einwohner:innen ausgenommen. Argumentiert wird das mit dem angeblichen ausufernden Verwaltungsaufwand. Wenn man sich die Geschichte von Jonas so anhört, liegt ein anderer Grund viel näher. Die jahrelangen Machenschaften einiger Ortskaiser:innen dürften wohl kaum mit maximaler Transparenz vereinbar sein. Denn warum schafft es eine Gemeinde in Salzburg mit nur 1.580 Einwohner:innen – völlig freiwillig – alle relevanten Daten offenzulegen, und eine Gemeinde mit 4.999 Einwohner:innen soll das nicht zu Stande bekommen? We doubt it!
Also, zum einen wäre Jonas geholfen, wenn wirklich jede österreichische Gemeinde relevante Daten von sich aus offenlegen muss. Ohne Anfrage der Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich braucht es auch einen Beauftragten, der als Fürsprecher der Bürgerinnen und Bürger agiert. Denn im aktuellen Vorschlag der Bundesregierung, müssen die Bürger:innen den Rechtsweg beschreiten, sollte ihre Gemeinde widerrechtlich keine Auskunft erteilen. Wer wird das bitte machen? Klar ist also, dass es eine:n Informationsfreiheitsbeauftragte:n braucht, der/die sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und sicherstellt, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Also, zusammenfassend: das, was als großer Wurf präsentiert wurde, ist nach wie vor ein Gesetz, das Dunkeldörfer zulässt und Bürgerinnen und Bürger als Bittsteller definiert. Auch Transparency International hat bereits Stellung zu dem Gesetzesentwurf bezogen, das ganze Ö1 Interview kannst du hier Nachhören.